Bestattungshaus Kämmerling oHG - Lebensräume

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist der Erdbestattung grundsätzlich gleichgestellt.
Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen.
Mit Feuerbestattung bezeichnet man die Einäscherung des Verstorbenen in einem Sarg und die Beisetzung der Aschenreste in einer Urne.
Hier sollte zu Lebzeiten eine schriftliche Willenserklärung zur Feuerbestattung abgegeben, oder hinterlegt werden.
Liegt diese Willenserklärung nicht vor, so kann der nächste Angehörige schriftlich eine sinngemäße Erklärung abgeben.
Für die Beisetzung und den Erwerb von Urnengräbern gelten in der Regel die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung.