Vorsorge treffen
Bei vielem Menschen besteht heute der Wunsch, den letzten Weg noch zu Lebzeiten mitzugestalten. Sie glauben, dass ein eigenverantwortliches geführtes Leben auch die würdevolle Beschäftigung mit dem eigenen Tod einzuschliesst.
Hierzu gehört auch die Planung der eigenen Bestattung, bei deren Fixierung wir unsere Hilfe als Fachberater kostenlos anbieten und deren Ergebnisse in einem Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich und damit rechtsverbindlich bestimmt werden.
Was Sie in Ihrem Vorsorgevertrag bestimmen, wird nach dem Tode ausgeführt (z.B. die Wahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier, Blumenschmuck und Musikwünsche). Ältere oder alleinstehende Menschen entlasten mit diesem Vorsorgevertrag später vor allem finanziell ihre Familien, die allein schon durch den menschlichen Verlust genug zu tragen haben.
Die zwischen uns vertraglich festgelegten Leistungen in einem solchen Vorsorgevertrag können durch die Einrichtung eines Treuhandkontos oder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung finanziell abgesichert werden.
Die Sterbegeldversicherung
Nachdem der Gesetzgeber das Sterbegeld für Mitglieder der Krankenkassen (z.B. AOK oder Ersatzkassen) grundsätzlich gestrichen hat, muss im Sterbefall auf die bisherige Leistung des Gesetzgebers weitestgehend verzichtet werden.
Bestattungsvorsorge bleibt somit der Eigeninitiative oder den Hinterbliebenden überlassen. Lediglich Krankenkassenmitglieder, die bereits 1988 ohne Unterbrechung versichert waren, erhalten noch ein Sterbegeld von 525€ (mitversicherte Familienmitglieder 262,50€). Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2003.
Wir können Ihnen diese Absicherung als Mitglied des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. über einen zentral geschlossenen Gruppenversicherungsvertrag anbieten, das heißt:
· keine Gesundheitsprüfung
· Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr
· entsprechend günstige Beiträge
· kein bürokratischer Aufwand
· mit anteiliger Überschussbeteiligung
· keine Wartezeit im Leistungsfall (Bei Tod im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine 12tel-Staffelung der Versicherungssumme,. jedoch sofortiger voller Versicherungsschutz bei Unfalltod)
· mit Beträgen von 1500€, 2500€, 3500€, 5000€, 6000€ und 7500€
· mit Monats-, Jahres- oder Einmalzahlung
Rufen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einer Sterbegeldversicherung haben. Wir informieren Sie gern.
Das Treuhandkonto
Nach Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages können Sie mit der Einrichtung eines Treuhandkontos die eingezahlten Vorsorgegelder über uns sicher, zweckgebunden und zinsgünstig anlegen.
Wir empfehlen Ihnen ein solches Treuhandkonto, da es die finanzielle Absciherung der im Bestattungsvorsorgevertrag von Ihnen bestimmten Leistungsinhalte garantiert.
In jedem Fall aber erfolgt im Sterbefall die Auszahlung der Vorsorgegelder einschliesslich der Zinsen an uns, damit wir unseren Ihnen eingegangenen Verpflichtungen problemlos nachkommen können.
Eventuelle Überschusse werden von uns nach Baschluss und bei Vorlage einer detaillierten Kostenabrechnung an die Erben ausgezahlt.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
· sichere, treuhändische Anlage der Vorsorgegelder nach den Kriterien des Kapitalanlagegesetzes
· höhere Verzinsung als auf normale Spareinlagen
· getrennte und übersichtliche Kontoführung und Ausweisung der Zinserträge
· flexible Vertragsgestaltung
· einfache Handhabung
Rufen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einem Treuhandkonto haben. Wir informieren Sie gerne ausführlich.
Unter folgendem Link erfahren Sie noch detailiertere Informationen:
http://www.bestatter.de/bdb/03/index.html
Bei vielem Menschen besteht heute der Wunsch, den letzten Weg noch zu Lebzeiten mitzugestalten. Sie glauben, dass ein eigenverantwortliches geführtes Leben auch die würdevolle Beschäftigung mit dem eigenen Tod einzuschliesst.
Hierzu gehört auch die Planung der eigenen Bestattung, bei deren Fixierung wir unsere Hilfe als Fachberater kostenlos anbieten und deren Ergebnisse in einem Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich und damit rechtsverbindlich bestimmt werden.
Was Sie in Ihrem Vorsorgevertrag bestimmen, wird nach dem Tode ausgeführt (z.B. die Wahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier, Blumenschmuck und Musikwünsche). Ältere oder alleinstehende Menschen entlasten mit diesem Vorsorgevertrag später vor allem finanziell ihre Familien, die allein schon durch den menschlichen Verlust genug zu tragen haben.
Die zwischen uns vertraglich festgelegten Leistungen in einem solchen Vorsorgevertrag können durch die Einrichtung eines Treuhandkontos oder durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung finanziell abgesichert werden.
Die Sterbegeldversicherung
Nachdem der Gesetzgeber das Sterbegeld für Mitglieder der Krankenkassen (z.B. AOK oder Ersatzkassen) grundsätzlich gestrichen hat, muss im Sterbefall auf die bisherige Leistung des Gesetzgebers weitestgehend verzichtet werden.
Bestattungsvorsorge bleibt somit der Eigeninitiative oder den Hinterbliebenden überlassen. Lediglich Krankenkassenmitglieder, die bereits 1988 ohne Unterbrechung versichert waren, erhalten noch ein Sterbegeld von 525€ (mitversicherte Familienmitglieder 262,50€). Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2003.
Wir können Ihnen diese Absicherung als Mitglied des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. über einen zentral geschlossenen Gruppenversicherungsvertrag anbieten, das heißt:
· keine Gesundheitsprüfung
· Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr
· entsprechend günstige Beiträge
· kein bürokratischer Aufwand
· mit anteiliger Überschussbeteiligung
· keine Wartezeit im Leistungsfall (Bei Tod im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine 12tel-Staffelung der Versicherungssumme,. jedoch sofortiger voller Versicherungsschutz bei Unfalltod)
· mit Beträgen von 1500€, 2500€, 3500€, 5000€, 6000€ und 7500€
· mit Monats-, Jahres- oder Einmalzahlung
Rufen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einer Sterbegeldversicherung haben. Wir informieren Sie gern.
Das Treuhandkonto
Nach Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages können Sie mit der Einrichtung eines Treuhandkontos die eingezahlten Vorsorgegelder über uns sicher, zweckgebunden und zinsgünstig anlegen.
Wir empfehlen Ihnen ein solches Treuhandkonto, da es die finanzielle Absciherung der im Bestattungsvorsorgevertrag von Ihnen bestimmten Leistungsinhalte garantiert.
In jedem Fall aber erfolgt im Sterbefall die Auszahlung der Vorsorgegelder einschliesslich der Zinsen an uns, damit wir unseren Ihnen eingegangenen Verpflichtungen problemlos nachkommen können.
Eventuelle Überschusse werden von uns nach Baschluss und bei Vorlage einer detaillierten Kostenabrechnung an die Erben ausgezahlt.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
· sichere, treuhändische Anlage der Vorsorgegelder nach den Kriterien des Kapitalanlagegesetzes
· höhere Verzinsung als auf normale Spareinlagen
· getrennte und übersichtliche Kontoführung und Ausweisung der Zinserträge
· flexible Vertragsgestaltung
· einfache Handhabung
Rufen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einem Treuhandkonto haben. Wir informieren Sie gerne ausführlich.
Unter folgendem Link erfahren Sie noch detailiertere Informationen:
http://www.bestatter.de/bdb/03/index.html
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